Alle unsere spezialisierten Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen unser
Mindestanforderungsprofil erfüllen. Dieses wird regelmäßig
überprüft. Dieses Profil enthält folgende Mindestvoraussetzungen:
Ausbildung
zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Der Facharzt für Plastische
Chirurgie bzw. Facharzt für Plastische und Ästhetische
Chirurgie ist ein anerkannter Facharzt. Zum Ausbildungsumfang
gehört die ästhetische Chirurgie, die Rekonstruktive
Chirurgie (=wiederherstellende Chirurgie z. B. nach Unfällen
oder Tumoroperationen), die Verbrennungschirurgie und die Handchirurgie.
Fachärzte für Plastische Chirurgie lernten innerhalb
ihrer 6-jährigen Ausbildung, wie große oder schwierige Fehlbildungen bzw. Unfallschäden wiederhergestellt werden
können (z. B. Hautschäden nach Verbrennungen beheben,
Ohren aus Knorpelteilen nachbilden, Brustwiederaufbau nach Tumoroperationen, etc.).
Der Titel "kosmetischer Chirurg,
ästhetischer Chirurg oder Schönheitschirurg" ist
ungeschützt. So mancher Gynäkologe, Dermatologe oder
Allgemeinarzt wechselte sein Praxisschild aus und ersetzte es
durch ein Schild mit dem Titel "ästhetische Chirurgie,
ästhetische Medizin oder Schönheitschirurg".
Jahrelange
Erfahrung in leitender Funktion
Es ist wie in jedem Beruf –
nur jahrelange Erfahrung sorgt für die notwendige Routine
und Sicherheit. Daher achten wir darauf, dass jeder unserer angeschlossenen
Fachärzte mindestens 6 Jahre in leitender Funktion (z. B.
Oberarzt, Chefarzt, etc.) tätig war. Dies sorgt auch dafür, dass ein Arzt lernt, für eine Abteilung die Verantwortung
zu übernehmen.
Spezialisierung auf Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie
Nicht jeder Arzt kann alle Behandlungen
sehr gut. Daher muss eine Spezialisierung auf die Eingriffe nachgewiesen
werden.
Beratung vom Operateur
Es geht um Sie! Daher muss der Operateur
genau wissen, was Sie sich vorstellen. Dies wird bei einer Voruntersuchung mit dem ärztlich machbaren abgeglichen. Entsprechend
kann Ihnen der Operateur auch genau sagen, welche Gefahren, Komplikationen
bzw. Möglichkeiten bestehen, so dass Sie für sich überlegen
können, ob der Eingriff für Sie in Frage kommt. Das
Beratungsgespräch muss frühzeitig erfolgen, so dass
Sie genügend Bedenkzeit haben und alle offenen Fragen vor
der Behandlung klären können. Nur so ist in unseren
Augen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Patient und
Operateur möglich.
Regelmäßige
Weiterbildung des Operateurs und des Personals
Nichts ist so stetig wie die Veränderung
– daher müssen alle unsere Fachärzte für
Plastische und Ästhetische Chirurgie eine regelmäßige
Weiterbildung nachweisen. Und das nicht nur für sich –
sondern auch für das Personal.
Vollmitglied
in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC – ehemals Vereinigung
der Deutschen Plastischen Chirurgen)
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen, kurz DGPRÄC,
ist offizieller Vertreter der deutschen Plastischen Chirurgie
und vertritt die allgemeinen und berufspolitischen Interessen
der Plastischen Chirurgie.
Zweck und Aufgabe der DGPRÄC ist die Entwicklung und Erhaltung
der Plastischen Chirurgie in Deutschland als selbständige
Monospezialität. Dazu gehört:
• Die Förderung der Plastischen Chirurgie in praktischer
und wissenschaftlicher Hinsicht.
• Die Forschung und Entwicklung von Techniken, Methoden
und Fähigkeiten.
• Sicherung und Entwicklung der Ausbildung zum Plastischen
Chirurgen.
• Etablierung von Qualitätsstandards der Plastischen
Chirurgie.
• Weiterbildung zum Facharzt der Plastischen Chirurgie,
was die Qualifizierung der Mitglieder auf breiter Basis ermöglicht.
• Ärztliche Fortbildung von ausgebildeten Fachärzten,
zur Sicherung der Qualität der DGPRÄC-Mitglieder.
Die DGPRÄC ist Mitglied im
internationalen Dachverband der Plastischen Chirurgen, der International
Confederation of Plastic, Reconstructive and Aesthetic Surgery
IPRAS.
Im DGPRÄC gibt es unterschiedliche
Mitgliedsarten. Jeder unsere Fachärzte für Plastische
und Ästhetische Chirurgie muss Vollmitglied der DGPRÄC
sein.
Hochwertige und moderne OP-Ausstattung
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische und Ästhetische Chirurgie müssen
einen hochwertigen und modernen OP nachweisen. Dies sorgt für
die notwendige Sicherheit, wenn während des Eingriffs eine
Komplikation entstehen würde.
Regelmäßige
Kontrolle der Sicherheitsvorkehrungen
Was nutzen Sicherheitsvorkehrungen,
wenn Sie nicht funktionstüchtig sind? Daher müssen alle
angeschlossenen Partner regelmäßig ihre Sicherheitsvorkehrungen
überprüfen.
Hohe Patientenzufriedenheit
und Qualitätskontrolle
In der Ästhetik geht es nicht
nur um das operative Ergebnis – es geht in unseren Augen
vielmehr darum, dass Sie sich in Ihrer Haut wohler fühlen. Daher ist für uns eine hohe Patientenzufriedenheit wichtig.
Hierzu müssen bei jedem unserer Partner entsprechende Qualitätskontrollen
nachgewiesen werden.
Dies ist nicht nur im operativen
Bereich so – sondern es geht auch darum, wie z. B. Der Operateur
auch außerhalb der Sprechzeiten, z. B. für eventuelle
Komplikationen erreichbar ist, wie schnell auf Anfragen reagiert
wird, dass umfangreiche Nachkontrollen nach der Operation durchgeführt
werden, dass umfangreiche Beratungsgespräche durchgeführt
werden, etc.
Haftpflichtversicherung
auch für Ästhetische Eingriffe
Jeder unserer spezialisierten Fachärzte
muss uns eine Arzthaftpflichtversicherung nachweisen, die auch
ästhetische Eingriffe beinhaltet.
Kostentransparenz
und Inklusiv-Angebote
Oft sitzt der Teufel im Detail.
Sie müssen vor der Operation genau wissen, was im Bereich
Kosten auf Sie zukommt (inkl. Mieder, eventuelle Anästhesiekosten, etc.).
Einhaltung
gesetzlicher Vorgaben und Verwendung international anerkannter Methoden
Jeder unserer Partner ist verpflichtet,
gesetzliche Vorgaben einzuhalten und unzulässige Werbung
zu unterlassen (z. B. Werbung ohne vorher-nachher-Bilder, unzulässige
Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker in 2 Stunden" etc.)
Weiterhin verpflichtet
sich jeder Partner, nur international anerkannte Behandlungsmethoden
zu verwenden, so dass Ihr Risiko möglichst minimiert wird.
All diese Punkte
werden vor Beginn und während der Kooperation durch regelmäßige
Kontrollen überprüft.