Bereits im 6. Jahrhundert v. Chr. machten
in Indien "plastische Chirurgen" durch die sensationelle Rekonstruktion
der menschlichen Körperoberfläche von sich reden: Ihnen gelang
der Überlieferung zufolge die erste Nasenersatzplastik. Von Indien
aus verbreitete sich die hohe Kunst der filigranen Wiederherstellung
von Form und Funktion auch in andere Länder.
In den letzten 30 Jahren hat sich unsere
Gesellschaft und der Medizinbereich sehr stark gewandelt. Neue Werte
und neue Kommunikationsbereiche (z. B. Internet, Mobilfunk, etc.) sind
entstanden.
Gesetzesänderungen wie z. B. Die
Gesundheitsreform, Änderung des Heilmittelwerbegesetzes etc. waren
die Folgen.
Diese Änderungen bewirkten, dass
auch neue Begriffe und Facharztbereiche entstanden. Zugleich sorgten
diese Veränderungen auch zu Verwirrungen und neuen Begrifflichkeiten.
Ein Beispiel hierfür ist der Begriff „Schönheitschirurgie“,
der gesetzlich nicht definiert ist – aber er wird oft im Volksmund
verwendet.
Da durch die große Medienpräsenz
immer wieder kommuniziert wird, dass bei „Ästhetischen Eingriffen“
das große Geld verdient wird, wechselte so mancher Allgemeinarzt
oder Zahnarzt sein Praxisschild zum „Schönheitschirurgen“.
Das Interesse stiegt auch bei Berufseinsteigern:
Umfasste die Fachvereinigung Deutsche Gesellschaft der Plastischen,
Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (ehemals VDPC) im Jahre
2001 noch deutschlandweit 300 Mitglieder, so findet man mittlerweile
allein in München um die 50 Fachärzte für Plastische
Chirurgie.
Durch die europäische Harmonisierung
wird alles noch wesentlich komplexer, da im Ausland andere Haftungsgrenzen,
Zulassungsbestimmungen, Hygienevorschriften, etc. gelten.
Da die Zahl der Interessenten
an optischen Veränderungen ständig stieg, hat sich ein neuer
Markt entwickelt: Die Schönheitschirurgie.
Ein sich stark entwickelnder Markt brachte
auch neue Probleme mit sich. Steigende Konkurrenz brachte auch die Marketingspezialisten
auf den Markt. Da Vertrieb und Marketing immer an Erfolgszahlen gemessen
wird, wurden neue „Lösungen“ oder neue „Produkte“
kommuniziert, die einfach und toll zu vermarkten sind (z. B. Fett-Weg-Spritze
(in Deutschland nicht zugelassen), Titanimplantate – mittlerweile
wieder vom Markt verschwunden, etc.).
Für den Patienten führte das
immer zu mehr „Qual der Wahl“. Zugleich stiegen auch die
Zahlen an Meldungen, die über „Fehleingriffe“ bzw.
„Kunstfehler“ berichteten. Oftmals wird nur über die
schönen Seiten berichtet. Die Gefahren werden diskret verschwiegen
und übergangen. Persönliche und finanzielle Folgen werden
dem Patienten vorenthalten. Zu den gravierendsten Folgeschäden
gehören Verbrennungen und Narben durch Lasertherapie, verrutschte
und aufgeplatzte Brustimplantate, Atemschwierigkeiten nach Nasenkorrekturen,
Bauchdellen oder sogar ins Komma geratene Patienten nach Fettabsaugungen.
Die exakte Anzahl von ärztlichen
Kunstfehlern ist jedoch deshalb nicht ermittelbar, weil die Patienten
in vielfacher Weise aus Scham darauf verzichten, die behandelnden Ärzte
in Rechenschaft zu ziehen oder gar mit diesen eine außergerichtliche
Einigung erzielen. Gerade Letzteres geschieht nicht selten, da der Arzt
durch diese Möglichkeit nicht um seinen Ruf bangen muss.
Das Sozialgesetzbuch V sagt: „Versicherte
haben einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist,
um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten
oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V)“. „Die
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürften das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungsträger
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen (§ 12 SGB
V)“.
Zugleich sagt die Rechtssprechung auch
eindeutig: „Ein regelwidriger Körperzustand ohne entstellende
Wirkung und ohne wesentliche Funktionseinschränkung ist auch dann
nicht als Krankheit zu werten, wenn er eine psychische Belastung darstellt, die ihrerseits zu einer behandlungsbedürftigen, psychischen Erkrankung
geführt hat“. Somit haben die Patienten selbst die Korrekturkosten
zu tragen oder sie müssen sich mit dem Ergebnis abfinden.
Es wird immer schwieriger, den
geeigneten Spezialisten für den geplanten Eingriff zu finden. Die
Arztwahl ist die Grundlage einer erfolgreichen Behandlung bzw. Veränderung.
Unsere Team
hat sich im Jahre 2000 Gedanken über diese Entwicklung gemacht
und nach einer Entwicklungszeit von knapp 2 Jahren folgenden Mindestanforderungskatalog
erstellt:
-
Ausbildung zum Facharzt für Plastische
und Ästhetische Chirurgie
-
jahrelange Erfahrung (mind. 6 Jahre) in leitender
Funktion (z. B. Chefarzt, etc.)? Ästhetische Eingriffe
werden am häufigsten vom Chefarzt operiert....
-
Auf welche Teilbereiche der ästhetischen Chirurgie ist der Behandler spezialisiert?
-
Wird die Beratung vom Behandler
durchgeführt? Wenn Sie in der Narkose sind, dann können
Ihre Wünsche nicht mehr mit Ihnen berücksichtigt werden.
-
Besucht der Behandler und das Behandlungspersonal
regelmäßig Weiterbildungen? Nicht nur der Operateur
muß gut ausgebildet sein - auch das Personal und der Anästhesist
muß auf dem aktuellen Wissensstand sein!
-
Welche Erfahrung hat der Behandler für
die jeweiligen Eingriffe? Es ist wie in jedem anderen Bereich
- je mehr Erfahrung, desto niedriger das Risikos eines Fehlers.
-
Ist der Partner Vollmitglied der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen
Chirurgie DGPRÄC (ehemals Vereinigung der Deutschen Plastischen
Chirurgen VDPC)?
-
Wie ist der OP ausgestattet? Ein hochwertiger
OP bildet die Grundlage für eine Reaktionsmöglichkeit
im Komplikationsfall - weiterhin werden die Risiken von Komplikationen
z. B. durch die Reinluftanlage minimiert.
-
Werden die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig
überprüft? Sicherheit ist gut - aber sie muß
auch funktionieren!
-
Wie hoch ist die Patientenzufriedenheit?
Ihre Zufriedenheit ist das Wichtigste!
-
Wie zuverlässig arbeitet der Partner
(z. B. Einhaltung von Terminen, Rückrufe, etc.)?
-
Werden umfangreiche Beratungsgespräche
ohne Zeitdruck durchgeführt und werden dabei unterschiedliche
Behandlungsmethoden und die eventuellen Komplikationen besprochen?
Aufklärung ist eine Grundlage einer erfolgreichen Behandlung
- und sie schützt zugleich vor Enttäuschungen.
-
Werden umfangreiche Nachkontrollen durchgeführt,
so dass z. B. event. Wundheilungsstörungen etc. frühzeitig
behandelt werden können?
-
Besitzt der Partner eine Haftpflichtversicherung
für ästhetische Eingriffe?
-
Werden Inklusivangebote unterbreitet
oder sind in den Angeboten versteckte Nebenkosten enthalten? Wir wollen, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben.
-
Wie ist die Erreichbarkeit und Reaktionszeit
bei event. Komplikationen - auch außerhalb der Praxissprechstunden?
-
Wie ist das Personal ausgebildet und wird
es regelmäßig weitergebildet?
-
Wie wird die Qualität in der Klinik
bzw. Praxis überwacht und wie werden die Ergebnisse
ausgewertet bzw. optimiert?
-
Bildet der Partner auch Kollegen aus?
-
Werden gesetzliche Vorgaben eingehalten
und unzulässige Werbung unterlassen (z. B. Werbung ohne
vorher-nachher-Bilder, unzulässige Werbeaussagen wie z. B. "Schlanker
in 2 Stunden" etc.)
-
Wie schnell wird auf Anfragen etc. reagiert?
-
Kann unsere Hotline den Operateur auch außerhalb
der Sprechzeiten erreichen und erhält auch der Patient
die Telefonnummer des Operateurs? Komplikationen machen selten zu
festen Zeiten Feierabend....
-
Wie häufig werden die jeweiligen Eingriffe
durchgeführt und liegt eine Spezialisierung vor? Nicht
jeder Facharzt für Plastische Chirurgie kann jeden Eingriff....
-
usw.
Alle unsere angeschlossenen Fachärzte
für Plastische Chirurgie werden regelmäßig auf diese
Punkte überprüft und müssen entsprechende Nachweise erbringen.
Will sich ein Facharzt für Plastische Chirurgie uns anschliessen,
so muss er diese Punkte nachweisen bzw. erfüllen. Werden die Punkte
nicht erreicht bzw. werden die Nachweise z. B. für Weiterbildung
nicht erbracht, so wird der Partner ausgeschlossen.
Unser Ziel ist es, neutral über
Behandlungsmethoden, Möglichkeiten, Komplikationsrisiken, Heilungsverlauf, etc. zu informieren. Wir wollen Ihnen helfen Ihren spezialisierten Facharzt
für Plastische Chirurgie zu finden.
Hierzu überprüfen wir die Qualifikation
und Weiterbildung der Fachärzte und des Personals, die Sicherheitsvorkehrungen, die Abläufe (z. B. Notfallpläne, etc.) und die Arbeitsweisen
(z. B. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, etc.) der jeweiligen
Fachärzte, Praxen bzw. Kliniken.
Jeder unserer Kooperationspartner hat
sich zur Einhaltung der Berufsrichtlinien verpflichtet. Alle unsere
Partner dazu verpflichtet, ausschließlich wissenschaftlich anerkannte
und zuverlässige Methoden einzusetzen, sich regelmäßig
weiter zu bilden. Weiterhin überprüfen wir die Zufriedenheit
der Patienten.
In der Ästhetik geht es nicht
nur darum, operativ alles richtig zu machen - sondern Sie sollen sich
anschließend mit dem Ergebnis auch wohl fühlen!
Erst wenn dieses Wohlgefühl erreicht
ist, dann haben wir unseren Auftrag erfüllt. Wir wollen, dass Sie
den richtigen Spezialisten für das jeweilige Problem finden und
sich in "gute und sichere Hände" begeben.
Unser Team umfasst aktuell 36 Fachärzte
für Plastische Chirurgie an 30 Standorten in Deutschland.